Arbeitsrecht
Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Zeugnis- und Vergütungsfragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Als Einzelanwältin in Tübingen begleite ich Mandantinnen und Mandanten in arbeits-, familien-, erb- und vertragsrechtlichen Fragen. Persönlich, sorgfältig und mit transparenten Kosten von Anfang an.
Als Einzelanwältin decke ich die Lebensbereiche ab, in denen Privatpersonen am häufigsten rechtliche Hilfe brauchen. Für seltene Spezialgebiete vermittle ich kompetent weiter.
Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Zeugnis- und Vergütungsfragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Trennung und Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt sowie güterrechtliche Auseinandersetzungen.
Testamentsgestaltung, Pflichtteilsansprüche, Erbauseinandersetzung sowie Erbscheinsverfahren.
Prüfung und Gestaltung von Verträgen aller Art, Mängelrechte, Rückabwicklung und außergerichtliche Streitbeilegung.
Schadensregulierung nach Unfällen, Bußgeldverfahren, Fahrerlaubnisrecht und Verkehrsstrafsachen.
Widerspruch und Klage gegen Bescheide der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Jobcenter.
Vor dem Mandat klären wir, welche Kosten auf Sie zukommen. Pauschal, Stundenhonorar oder gesetzliche Gebühren, je nach Anliegen die fairste Variante.
Sie sprechen immer mit mir, nicht mit wechselnden Kolleginnen. Ihr Anliegen liegt nicht auf einem Stapel, sondern auf meinem Schreibtisch.
Ich erkläre Ihnen Ihre Lage in verständlichen Worten und schreibe Schriftsätze, die auch das Gericht ohne Umwege versteht.
Wenn ein Verfahren wenig Aussicht hat, sage ich es im Erstgespräch. Lieber ein klares Nein als ein teurer Prozess ohne Substanz.
Im Erstgespräch klären wir, ob ein Mandat sinnvoll ist und wie es ablaufen würde. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung und einen klaren Kostenrahmen, bevor irgendetwas in Bewegung gesetzt wird.